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Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Angebote, Bestellungen, Schriftform

2. Angebote, Bestellungen, Schriftform

2.1 Die Ausarbeitung von Angeboten oder die Erstellung von Kosten–
voranschlägen ist kostenlos. Für Besuche, Planung und sonstige Vorleistungen,
die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Abgabe von Angeboten erbringt,
übernimmt Mewa keine Kosten und zahlt keine Vergütung, solange dies
nicht im Einzelfall gesondert vereinbart ist.

2.2 Bestellungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie andere im Zusammen–
hang mit einem Vertragsabschluss getroffene Vereinbarungen sind verbindlich,
wenn sie von Mewa schriftlich erklärt oder bestätigt werden. Auch sonstige
Bestellungen, Vereinbarungen, Aufträge und Änderungen sind nur verbindlich,
wenn sie von Mewa schriftlich erteilt oder bestätigt werden.

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Bei direkten Fragen zu unseren Einkaufsbedingungen kontaktieren Sie bitte unser Supply Chain Management.

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