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Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Preise

3. Preise

3.1

Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten frei Lieferort, einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Wird ausnahmsweise ein Preis ab Werk oder ab Lager vereinbart, übernimmt MEWA nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Beladung und Rollgeld trägt der Auftragnehmer. Auch die Versendungsgefahr trägt der Auftragnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. Die Abnahme der Ware erfolgt stets unter Vorbehalt hinsichtlich Güte, Beschaffenheit und Menge.

3.2
Preisanhebungen seitens des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens MEWA.

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