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Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Preise

3. Preise

3.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und gelten frei Lieferort, einschließlich
Verpackungs- und Frachtkosten. Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht
enthalten. Wird ausnahmsweise ein Preis ab Werk oder ab Lager vereinbart,
übernimmt Mewa nur die günstigsten Frachtkosten.

3.2 Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer stehenden Kosten einschließlich
Beladung und Rollgeld trägt der Auftragnehmer. Auch die Versendungsgefahr
trägt der Auftragnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung
über den Erfüllungsort nicht berührt. Die Abnahme der Ware erfolgt stets unter
Vorbehalt hinsichtlich Güte, Beschaffenheit und Menge.

3.3 Preisanhebungen seitens des Auftragnehmers bedürfen der schriftlichen
Bestätigung seitens Mewa.

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