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Einkaufsleitfaden

Reklamationen

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Bei Feststellung von mangelhaften Produkten aus Lieferungen werden mit einem Prüfbericht schriftlich die Mängel aufgezeigt. Sofern eine umgehende Nachlieferung fehlerfreier Ware nicht möglich ist, hat der Lieferant umgehend Sortier- und/oder Nacharbeiten bei MEWA durchzuführen. Falls er dieser Verpflichtung nicht umgehend nachkommt, ist MEWA berechtigt, Nacharbeiten zu Lasten des Lieferanten vorzunehmen.
Zur Verhütung des Wiederauftretens der Mängel ist der Lieferant verpflichtet, nach Analyse geeignete Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und MEWA schriftlich mitzuteilen.

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