MEWA Verhaltenskodex - Code of Conduct
Prinzipien für Social Compliance
- 5. Faire Arbeitsbedingungen / Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Das signierende Unternehmen achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter, insbes. auf das Recht auf Gründung von Organisationen ihrer Wahl, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. In Situationen, in denen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, müssen andere Möglichkeiten zum unabhängigen und freien Zusammenschluss der Mitarbeiter und zu Kollektivverhandlungen gestattet werden. Die Arbeitnehmervertreter sind vor Diskriminierung zu schützen und ihnen ist der freie Zugang zu den Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- 6. Arbeitszeiten
- Das signierende Unternehmen wird die Arbeitszeiten nach dem geltenden Recht und den industriellen Standards einhalten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht regelmäßig über 48 Stunden hinausgehen und einschließlich Überstunden nicht mehr als 60 Stunden betragen. Überstunden dürfen nur auf freiwilliger Basis geleistet werden. Den Mitarbeitern steht nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu.
- 7. Arbeitsentgelt
- Das signierende Unternehmen wird gewährleisten, dass für eine normale Arbeitswoche die gezahlten Löhne immer mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Branche vorgeschriebenen Mindestlohn entsprechen. Die Mitarbeiter müssen alle im nationalen Recht vorgeschriebenen Leistungen erhalten (z. B. Versicherungsbeiträge,
Zulagen u. Ä.). Es ist zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen vollständige und in einer verständlichen Form nachvollziehbare Angaben über ihren Lohn und Zulagen erhalten.
Die Löhne müssen in Übereinstimmung mit den lokal üblichen Verfahren ausgezahlt werden. Unberechtigte Gehaltsabzüge sowie Abzüge als Disziplinarmaßnahmen sind unzulässig.
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