Grundlage der Anfragen sind u.a.:
Für die Erstellung des Angebotes und daraus resultierende Fertigungsfreigaben gelten nachfolgende Richtlinien:
Bezieht der Lieferant Produkte von Unterlieferanten, so ist er dafür verantwortlich, daß die Inhalte dieses Leitfadens dem Unterlieferanten bekanntgemacht werden und die Umsetzung von ihm verfolgt wird sowie die mit der MEWA vereinbarten Qualitätsanforderungen auch von seinen Unterlieferanten erfüllt werden.
Eine Auditierung des Unterlieferanten durch die MEWA ist jederzeit nach entsprechender Ankündigung möglich.
Zugang für MEWA Lieferanten