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Einkaufsleitfaden

Anfragen/Angebote

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Die Anfragen an bestehende Lieferanten erfolgen durch die MEWA Materialwirtschaft.

Grundlage der Anfragen sind u.a.:

  • Einkaufsbedingungen
  • Produktspezifikationen
  • Allgemeine technische Spezifikationen
  • Produktbeschreibungen

Für die Erstellung des Angebotes und daraus resultierende Fertigungsfreigaben gelten nachfolgende Richtlinien:

  • Alle Dokumente und Informationen, die auf MEWA Urheberschaft zurückgeführt werden, sind und bleiben unser Eigentum. Sie sind geheim und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • Alle Unterlagen sind vom Empfänger zu prüfen. Hält er sie für nicht ausreichend oder fehlerhaft, erfolgt umgehend eine Klärung über unseren Einkauf.
  • Der Lieferant muss alle in den Unterlagen enthaltenen Informationen und Vorgaben in vollem Umfang umsetzen, falls er nicht schriftlich widersprochen hat.
  • Der Lieferant beschafft sich selbst die Normen und Richtlinien (DIN, ISO, EN etc.), auf die in den MEWA Unterlagen hingewiesen wird.
  • Der Lieferant ist verpflichtet, den Erhalt und die Umsetzung der MEWA Unterlagen schriftlich zu bestätigen und sich in regelmäßigen Abständen von der Aktualität der Unterlagen zu überzeugen und den jeweils gültigen Stand zu berücksichtigen.
  • Der Lieferant führt unter Berücksichtigung seiner technologischen und logistischen Möglichkeiten und Kapazitäten eine Machbarkeitsprüfung durch und schickt sein Angebot an den Einkauf. Verbesserungsmöglichkeiten oder mögliche Probleme bitten wir ebenfalls im Angebot aufzuführen. Konstruktive Vorschläge werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich positiv bewertet.
  • Ansprechpartner für den Lieferanten ist die MEWA Materialwirtschaft. Er koordiniert alle Antworten und Rückfragen und leitet sie an die zuständigen Fachabteilungen weiter.

Bezieht der Lieferant Produkte von Unterlieferanten, so ist er dafür verantwortlich, daß die Inhalte dieses Leitfadens dem Unterlieferanten bekanntgemacht werden und die Umsetzung von ihm verfolgt wird sowie die mit der MEWA vereinbarten Qualitätsanforderungen auch von seinen Unterlieferanten erfüllt werden.
Eine Auditierung des Unterlieferanten durch die MEWA ist jederzeit nach entsprechender Ankündigung möglich.

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