Sie sind derzeit nicht angemeldet | Anmelden >

Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Lieferfristen

5. Lieferfristen

5.1 Erkennt der Auftragnehmer, dass die vereinbarten Termine aus irgendwelchen
Gründen nicht eingehalten werden können, hat er dies Mewa unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.

5.2 Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so ist Mewa nach
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern und vom Vertrag ganz, oder, hinsichtlich des noch nicht gelieferten
Restes, ohne Entschädigungsleistung zurückzutreten. Im Falle eines vereinbarten
Fixtermins gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Weiterlesen

© 2024 MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG
http://partners.mewa-service.com

Service-Center

Bei direkten Fragen zu unseren Einkaufsbedingungen kontaktieren Sie bitte unser Supply Chain Management.

Supply Chain Management