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Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Zahlung

6. Zahlung

6.1 Mewa zahlt im Überweisungsverkehr nach Rechnungsempfang und
Eingang der Ware, sofern nichts anderes vereinbart, nach ihrer Wahl, entweder
innerhalb von 14 Tagen mit 4 % Skonto, 30 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 60
Tagen netto. Zahlungen durch Mewa bedeuten keine Anerkennung der
Abrechnung.

6.2 Eine Abtretung der gegen Mewa gerichteten Ansprüche des Auftrag–
nehmers bedarf der vorherigen Zustimmung von Mewa. Die Frist läuft von dem
Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung als auch die Ware bei Mewa eingegangen
ist bzw. Leistungen erbracht sind. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt
der Rechnungsprüfung.

6.3 Mewa stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen
Umfang zu.

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