Allgemeine MEWA Einkaufsbedingungen - Zahlung
6. Zahlung
- 6.1
- MEWA zahlt im Überweisungsverkehr nach Rechnungsempfang und Eingang der Ware, sofern nichts Anderes vereinbart, nach ihrer Wahl, entweder innerhalb von 14 Tagen mit 4% Skonto, 30 Tagen mit 2% Skonto oder nach 60 Tagen netto. Zahlungen durch MEWA bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung.
- 6.2
- Eine Abtretung der gegen MEWA gerichteten Ansprüche des Auftragnehmers bedarf der vorherigen Zustimmung von MEWA. Die Frist läuft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung als auch die Ware bei MEWA eingegangen ist bzw. Leistungen erbracht sind. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
- 6.3
- MEWA stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu.
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